Baubegleitung

 

Baubegleitung KfW 
Fachplanung und Baubegleitung BAFA


Merkblatt: Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen des "CO2-Gebäude-sanierungsprogramms" des Bundes.
Gültig für Vorhaben, die ab 01.06.2014 (Antragseingang KfW) im KfW-Programm "Energie-effizient Sanieren" gefördert werden.

BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG

Förderziel

Mit dem Förderprogramm gewährt die KfW einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen sachverständigen Energieberater (also einen Gebäude Energie Berater wie mich), der im Rahmen eines Sanierungsvorhabens die Planung der energetischen Maßnah-men durchführt, deren Umsetzung begleitet und den Bauherrn durch zusätzliche fachliche Kompetenz unterstützt.

Wer kann Anträge stellen?

Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen.

Für Wohnungseigentümer erfolgt die Antragstellung gemeinschaftlich durch die Wohnungseigen-tümergemeinschaft.

Träger von Investitionsmaßnahmen sind z. B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Geber (Investor).

Was wird gefördert?

Die KfW bezuschusst die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen für Sanierungsvorhaben zum KfW-Effizienzhaus oder für die Durchführung von Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Förderung der Sanierungsmaßnahme ab dem

01.06 2014 in den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren" (Programmnummer 151/152, 430) oder in einem von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstitutes. Maßgeblich ist jeweils der Antragseingang bei der KfW.

Welche Anforderungen bestehen an Sachverständige?

Sachverständige im Sinne dieses Programms sind in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förder-programme des Bundes (im Folgenden: Expertenliste) unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien "Energieeffizient Bauen und Sanieren" oder "Energieeffizient Sanieren für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" geführte Personen.

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Bauüberwachung ohne KfW :

Grundleistungen:
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs.1 Nr, 1 und 2 auf Übereinstimmung mit denn Standsicherheitsnachweis Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen.
Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) Führen eines Bautagebuches
Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen.
 Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln.
Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht.
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran. Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle.
Auflisten der Gewährleistungsfristen
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
Besondere Leistungen:
Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

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